Aktuell !!!
Viele Termine finden online statt, aber auch Präsenz- und Hybridunterrichte laufen - mögliche Zugangsbeschränkungen oder Änderungen werden tagesaktuell beschlossen und können telefonisch bei der Schule angefragt werden.
Abgesehen von der reinen Prüfungsvorbereitung bieten wir noch einige interessante Seminare und Kurse, wie z.B. Injektionsseminare, Untersuchungsseminare oder spezielle Therapieseminare an. Nähre Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik Seminare.
Die Überprüfung erfolgt nach §2 Heilpraktikergesetz in Verbindung mit §2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz entsprechend der im Bundesanzeiger am 22.12.2017 veröffentlichenten Leitlinien vom 7.12.2017 mit Wirkungseintritt am 22.3.2018.
Sehen Sie sich die Leitline zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern hier an.
Die
schriftliche Heilpraktikerkenntnissüberprüfung bei den Gesundheitsämtern findet jeweils am dritten
Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober bei den Gesundheitsämtern
statt. Die Terminvergabe der mündliche Überprüfung erfolgt nach bestandenem
schriftlichen Teil.
Nach einer
guten Ausbildung mit effektiver Prüfungsvorbereitung wird der Gang zur
Überprüfung nicht zur Qual, sondern zum krönenden Abschluss der Mühen.
Die Prüfung
besteht aus einem schriftlichen, sowie einem mündlichen Teil. Seit dem
Jahr 2007 erfolgt sie nach dem Modell Ansbach (d.h. zu gleichen Zeit bei
gleicher Fragestellung). Im schriftlichen Teil müssen 75% der insgesamt 60
Fragen richtig beantwortet werden.
Dann geht es
in die mündliche-praktische Prüfung. Hier kann der Kandidat Kenntnisse zur Gesetzeskunde
IfSG etc. und seine anamnestischen Fähigkeiten in Fallanalysen nachweisen. Aber
auch Untersuchungsmethoden und praktische Fertigkeiten sollen in gebrauchsfähiger
Form vorhanden sein. Selbstverständlich werden auch Notfälle und Hygiene
abgeprüft.
Hier zeigt sich dann der Wert
einer praxisorientierten Ausbildung, in der der/die Schüler/in
von einem frühen Stadium der Ausbildung an am Praxisgeschehen teilnehmen
kann. Ebenso wichtig ist es möglichst früh Prüfungssituationen zu
simulieren und konsequente Prüfungsvorbereitung zu betreiben.
Das Bestehen der
Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung ist natürlich primäres Ziel der Ausbildung,
aber danach ist der frisch gebackene Heilpraktiker berechtigt seinen Beruf
auszuüben und sollte dies auch schon gründlich in seiner Schulzeit vermittelt
bekommen haben. So bemühen wir uns, unseren Schülern nicht nur die
theoretischen Grundkenntnisse zu vermitteln, sondern konsequent vom ersten Tag
der Ausbildung an auch die praktischen Fähigkeiten "in Fleisch und
Blut" durch wiederholtes Üben übergehen zu lassen.
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