AGB
Es besteht
ein Rücktrittsrecht lt. Fernabsatzvertrag von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag
der Anmeldung bei Abschluss des Ausbildungsvertrages über das Internet.
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Allgemeine Aufnahme- und Unterrichtsbedingungen (Stand 17.02.2022)
§ 1.
Die Heilpraktiker-Fachschule NRW ist eine Einrichtung zur Förderung und
Heranbildung eines geeigneten Heilpraktikernachwuchses. Sie hat die Aufgabe, der
Heilpraktikeranwärterin, dem Heilpraktikeranwärter die für den
Heilpraktikerberuf erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln und
ist berufsbegleitend als Online- Hybrid- und Präsenzunterricht ausgerichtet.
§ 2.
Dem besonderen Wesen des Heilpraktikerberufes entsprechend muss bei der/dem
angehenden Heilpraktikerin/Heilpraktiker die wirkliche Neigung zum Heilberuf
und zu den natürlichen Volksheilweisen sowie eine gute Allgemeinbildung
vorausgesetzt werden. Fachkenntnisse (Krankenschwester, Krankenpfleger, MTA,
Masseur/in, med. Bademeister/in, Physiotherapeut/in etc.) werden begrüßt, sind
jedoch nicht Voraussetzung. Der/Die Antragsteller/in sollte mindestens 22 Jahre
alt sein.
Die Schule behält sich die Ablehnung von Bewerbern vor.
§ 3.
Die Aufnahme erfolgt nicht, wenn der/die Antragsteller/in vorbestraft ist oder
die zum Heilpraktikerberuf erforderlichen charakterlichen und sittlichen
Eigenschaften nicht besitzt. Wir bitten um ein polizeilichen Führungszeugnis, einen
Lebenslauf sowie 1 Passfoto (gerne auch als JPEG-Datei) bis zum Beginn des
Lehrgangs. Ferner sind noch Fotokopien des Schulabgangszeugnisses und der
Zeugnisse über die berufliche Ausbildung gerne vorzulegen.
§ 4.
Die Ausbildung ist in 7 Module (6 Semester plus schulinterne Abschlussprüfung)
unterteilt, die jeweils aufeinander aufbauen.
Jedes Semester kann
einzeln gebucht werden. Voraussetzung sind die Vorkenntnisse aus
vorangegangenen Semestern (Teilnahmebescheinigung mit Inhaltsangabe der bisher
absolvierten Ausbildung anderer Schulen oder Vorprüfung bei
Autodidakten).
Die komplette Ausbildungsdauer beträgt bei regelmäßigem Schulbesuch 3 Jahre.
Der theoretische Unterricht findet in der Heilpraktiker-Fachschule NRW,
Peter-Hahn-Weg 5, 42651 Solingen, statt.
Der Praxisunterricht erfolgt in der angeschlossenen Lehrpraxis Kasernenstraße
26, 42651 Solingen.
§ 5.
Unterrichtsgebühr:
Die Kosten der dreijährigen Ausbildung belaufen sich auf 7494,00 € und setzen
sich aus der Aufnahmegebühr, den monatlichen Schulgebühren sowie der Gebühr für
die schulinterne Abschlussprüfung zusammen.
Das Schulgeld ist monatlich in Höhe von 199,– € zu zahlen. Die Abrechnung
erfolgt bei Buchung der Gesamtausbildung jährlich, bei Buchung einzelner Module
(Semester) jeweils für die entsprechende Laufzeit des Moduls.
Die Aufnahmegebühr beträgt 130,– € und ist zu Beginn der Gesamtausbildung bzw. bei
der ersten Modulbuchung zu zahlen.
Die Gebühr für die interne Schulabschlussprüfung (schriftlich und
mündlich/praktisch) beträgt 200,– €.
Die Schule akzeptiert Bildungsschecks und Prämiengutscheine. Diese müssen vor
Beginn des Lehrgangs beantragt werden. Die Berechnung der Schulgebühren bezieht
sich vorbehaltlich abzüglich der Zahlung der Gutschriften aus Bildungsscheck bzw.
Prämiengutschein durch den Aussteller.
Alle aufgeführten Beträge enthalten keine MwSt., da die Schule z. Z. von der
Zahlung der MwSt. befreit ist. Sollten sich die gesetzlichen Bestimmungen
ändern, so hat der Schüler die MwSt. zusätzlich zum Schulgeld zu entrichten.
Bei Nichtteilnahme am Lehrgang werden Aufnahmegebühr, Abschlussgebühr und
Schulgeld nicht zurückgezahlt.
§ 6.
Ferien
Die Ferien fallen in die Zeit der ortsüblichen Schulferien soweit keine
anderweitige Regelung erfolgt.
§ 7.
Kündigung
Die Kündigung kann jeweils zum Semesterende erfolgen, bei einer Kündigungsfrist
von 4 Monaten. Ein Semester dauert 6 Monate. Das 1. Semester beginnt mit dem
Start des Lehrgangs.
Wurde die Ausbildung in einzelnen Modulen gebucht, so werden bei einer
Kündigung alle nachfolgenden bereits gebuchten Module automatisch mit
gekündigt.
Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Eine Begründung ist nicht
erforderlich.
Der/Die Schülerin kann aus schwerwiegenden Gründen vom
laufenden Unterricht ausgeschlossen werden, insbesondere
-
wenn sich strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen im Laufe des
Lehrgangs ergeben;
-
wenn der Schüler ohne ausreichenden Grund dem Unterricht wiederholt
fernbleibt;
-
wenn der Schüler länger als 4 Wochen mit der Zahlung des fälligen
Schulgeldes im Rückstand ist;
-
wenn der Schüler innerhalb oder außerhalb der Schule gegen die Interessen
der Fachschule oder des Heilpraktikerstandes verstößt;
-
wenn das Verhalten des Schülers die Durchführung eines geordneten Unterrichtes
gefährdet.
Bei Ausschluss vom Unterricht wird das bereits
gezahlte Schulgeld nicht zurückgezahlt. Der/Die Schülerin hat darüber hinaus
30% des Schulgeldes zu zahlen, das bei vertragsgemäßer Beendigung des
Ausbildungslehrganges / der Modulverträge noch zu zahlen wäre.
§ 8.
Nach Beendigung der Ausbildung unterzieht sich der/die Schülerin einer internen
Schulabschlussprüfung und erhält darüber ein Abschlusszeugnis.
Zur Erlangung der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen
Erlaubniserteilung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker/in
muss der/die Anwärter/in das 25. Lebensjahr vollendet haben. Sie/Er hat einen
Antrag zur Überprüfung bei der Zuständigen unteren Verwaltungsbehörde
(Gesundheitsamt, Kreis-arzt/-ärztin) zu stellen. Nach Ablegung der Zulassungsüberprüfung
vor dem/der Kreisarzt/Kreisärztin und zwei Heilpraktikern/innen (gem.
Heilpraktikergesetz vom 17.2.1939, RdErl. des Innenministers vom 3.8.1959) wird
über den gestellten Antrag entschieden.
Erst die nach den gesetzlichen Bestimmungen erteilte
Erlaubnis berechtigt den Anwärter zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als
Heilpraktiker/in.
Solange die nach den gesetzlichen Bestimmungen
erforderliche Erlaubnis nicht erteilt ist, wird dem/der Schüler/in streng
untersagt, selbstständig Kranke zu untersuchen oder zu behandeln, soweit dies
nicht im Rahmen des Unterrichts unter Aufsicht einer Dozentin / eines Dozenten geschieht.
§9
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich,
anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Heilpraktiker-Fachschule
Nordrhein-Westfalen
Die Schulleitung
Zur Zeit findet die Prüfungsvorbereitung als Präsenzunterricht oder online statt.
Da die Präsenz-Plätze begrenzt sind, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung.
Grundsätzlich planen Sie
bitte für Ihre Vorbereitung ca. ½ bis 1 Jahr ein!
Wir bieten effektive Prüfungsvorbereitung
(auch für Schülerinnen und Schüler fremder Schulen)
in Solingen jeden Donnerstag von 18.30 - 21.00 Uhr (ausser in den Schulferien)
in den Schulräumen Peter-Hahn-Weg 5 - bzw. ONLINE
Ein- und Ausstieg jederzeit möglich!
Kosten pro Abend 30,-€ (Sonderkonditionen bei Kursbuchung)
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Telefon 0212-10051 oder als
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