Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, sowie einem mündlichen Teil. Seit dem Jahr 2007 erfolgt sie nach dem Modell Ansbach (d.h. zu gleichen Zeit bei gleicher Fragestellung). Im schriftlichen Teil müssen 75% der insgesammt 60 Fragen richtig beantwortet werden. Dann geht es in die mündliche Prüfung. Hier kann der Kandidat Kenntnisse zur Gesetzeskunde IfSG etc und seine anamnestischen Fähigkeiten in Fallanalysen nachweisen. Aber auch Untersuchungsmethoden und praktische Fertigkeiten sollen in gebrauchsfähiger Form vorhanden sein. Selbstverständlich werden auch Notfälle und Hygiene abgeprüft. Hier zeigt sich dann der Wert einer praxisorientierten Ausbildung, in der der/die Schüler/in von einem frühen Stadium an am Praxisgeschehen teilnehmen kann. Ebenso wichtig ist es möglichst früh Prüfungssituationen zu simulieren und konsequente Prüfungsvorbereitung zu betreiben.
Das Bestehen der Heilpraktikerkenntnissüberprüfung ist natürlich primäres Ziel der Ausbildung, aber danach ist der frisch gebackene Heilpraktiker berechtigt seinen Beruf auszuüben und sollte dies auch schon gründlich in seiner Schulzeit vermittelt bekommen haben. So bemühen wir uns unseren Schülern nicht nur die theoretischen Grundkenntnisse zu vermitteln sondern auch konsequent vom ersten Tag der Ausbildung an auch die praktischen Fähigkeiten "in Fleisch und Blut" durch wiederholtes Üben übergehen zu lassen.
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