Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.


Start | Schule | Ausbildung | Lehrpraxis | Kosten | Seminare | Stundenplan | Prüfung | Dozenten | Termine | Kontakt | Anmeldung | WDR-Video | Anfahrt | Impressum | Datenschutz | AGB

AGB


 

Es besteht ein Rücktrittsrecht lt. Fernabsatzvertrag von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag der Anmeldung bei Abschluss des Ausbildungsvertrages über das Internet.

 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Allgemeine Aufnahme- und Unterrichtsbedingungen (Stand 25.10.2023)

§ 1.
Die Heilpraktiker-Fachschule NRW ist eine Einrichtung zur Förderung und Heranbildung eines geeigneten Heilpraktikernachwuchses. Sie hat die Aufgabe, dem Heilpraktikeranwärter die für den Heilpraktikerberuf erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln und ist berufsbegleitend als Präsenzunterricht ausgerichtet.

§ 2.
Dem besonderen Wesen des Heilpraktikerberufes entsprechend muss bei dem angehenden Heilpraktiker die wirkliche Neigung zum Heilberuf und zu den natürlichen Volksheilweisen sowie eine gute Allgemeinbildung vorausgesetzt werden. Fachkenntnisse (Krankenschwester, Krankenpfleger, MTA, Masseur, med. Bademeister, Heilgymnast etc.) werden begrüßt, sind jedoch nicht Voraussetzung. Der Antragsteller sollte mindestens 22 Jahre alt sein.
Die Schule behält sich die Ablehnung von Bewerbern vor.

§ 3.
Die Aufnahme erfolgt nicht, wenn der Antragsteller vorbestraft ist oder die zum Heilpraktikerberuf erforderlichen charakterlichen und sittlichen Eigenschaften nicht besitzt. Die Beibringung eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines Lebenslaufes sowie 1 Passfoto (gerne auch als JPEG-Datei) ist bis zum Beginn des Lehrgangs erforderlich. Ferner werden noch Fotokopien des Schulabgangszeugnisses und der Zeugnisse über die berufliche Ausbildung benötigt.

§ 4.
Die Ausbildung ist in 6 Module (Semester) unterteilt, die jeweils aufeinander aufbauen.
Die Dauer der Gesamt-Ausbeträgt bei regelmäßigem Schulbesuch 3 Jahre.
Der theoretische Unterricht findet online via ZOOM statt.
Der Praxisunterricht erfolgt in der Lehrpraxis Kasernenstraße 26, 42651 Solingen.

§ 5.
Unterrichtsgebühr:
Die Kosten der gesamten dreijährigen Ausbildung belaufen sich auf 7494,00 € und setzen sich aus der Aufnahmegebühr, den monatlichen Schulgebühren sowie der Gebühr für die schulinterne Abschlussprüfung zusammen.
Das Schulgeld ist monatlich in Höhe von 199,– € zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt bei Buchung der Gesamtausbildung jährlich, bei Buchung einzelner Module (Semester) jeweils für die entsprechende Laufzeit des Moduls.
Die Aufnahmegebühr beträgt 130,– € und ist zu Beginn der Gesamtausbildung zu zahlen.
Die Gebühr für die interne Schulabschlussprüfung (schriftlich und mündlich/praktisch) beträgt 200,– €.
Die Schule akzeptiert Bildungsschecks.. Diese müssen vor Beginn des Lehrgangs beantragt werden.
Alle aufgeführten Beträge enthalten keine MwSt., da die Schule z. Z. von der Zahlung der MwSt. befreit ist. Sollten sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern, so hat der Schüler die MwSt. zusätzlich zum Schulgeld zu entrichten.
Bei Nichtteilnahme am Lehrgang werden Aufnahmegebühr, Abschlussgebühr und Schulgeld nicht zurückgezahlt.


§ 6.
Ferien
Die Ferien fallen in die Zeit der ortsüblichen Schulferien soweit keine anderweitige Regelung erfolgt.

§ 7.
Kündigung
Die Kündigung kann jeweils zum Semesterende erfolgen, bei einer Kündigungsfrist von 4 Monaten. Ein Semester dauert 6 Monate. Das 1. Semester beginnt mit dem Start des Lehrgangs.
Wurde die Ausbildung in einzelnen Modulen gebucht, so werden bei einer Kündigung alle nachfolgenden Module automatisch mit gekündigt.
Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Der Schüler kann aus schwerwiegenden Gründen vom laufenden Unterricht ausgeschlossen werden, insbesondere

-        wenn sich strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen im Laufe des Lehrgangs ergeben;

-        wenn der Schüler ohne ausreichenden Grund dem Unterricht wiederholt fernbleibt;

-        wenn der Schüler länger als 4 Wochen mit der Zahlung des fälligen Schulgeldes im Rückstand ist;

-        wenn der Schüler innerhalb oder außerhalb der Schule gegen die Interessen der Fachschule oder des Heilpraktikerstandes verstößt;

-        wenn das Verhalten des Schülers die Durchführung eines geordneten Unterrichtes gefährdet.

Bei Ausschluss vom Unterricht wird das bereits gezahlte Schulgeld nicht zurückgezahlt. Der Schüler hat darüber hinaus 30% des Schulgeldes zu zahlen, das bei vertragsgemäßer Beendigung des Ausbildungslehrganges noch zu zahlen wäre.

§ 8.
Nach Beendigung der Ausbildung unterzieht sich der Schüler einer internen Schulabschlussprüfung und erhält darüber ein Abschlusszeugnis.
Zur Erlangung der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Erlaubniserteilung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker muss der Anwärter das 25. Lebensjahr vollendet haben. Er hat einen Antrag zur Überprüfung bei der Zuständigen unteren Verwaltungsbehörde (Gesundheitsamt, Kreisarzt) zu stellen. Nach Ablegung der Zulassungsüberprüfung vor dem Kreisarzt und zwei Heilpraktikern (gem. Heilpraktikergesetz vom 17.2.1939, RdErl. des Innenministers vom 3.8.1959) wird über den gestellten Antrag entschieden.

Erst die nach den gesetzlichen Bestimmungen erteilte Erlaubnis berechtigt den Anwärter zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker.

Solange die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Erlaubnis nicht erteilt ist, wird dem Schüler streng untersagt, selbstständig Kranke zu untersuchen oder zu behandeln, soweit dies nicht im Rahmen des Unterrichts unter Aufsicht eines Lehrers geschieht.




Copyright © Heilpraktiker-Fachschule NRW 2006 | Besuchen Sie den Berufsverband der Heilpraktiker NRW www.verlag-zfn.de