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AGB


Es besteht ein Rücktrittsrecht lt. Fernabsatzvertrag von 14 Tagen bei Abschluß des Ausbildungsvertrages über das Internet.

 

 

§ 1.

Die Heilpraktiker-Fachschule NRW ist eine Einrichtung  zur

Förderung und Heranbildung eines geeigneten Heilpraktikernachwuchses.

Sie hat die Aufgabe, dem Heilpraktikeranwärter die für den Heilpraktikerberuf

erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln und ist

berufsbegleitend ausgerichtet.

§ 2.

Dem besonderen Wesen des Heilpraktikerberufes entsprechend muss bei

dem angehenden Heilpraktiker die wirkliche Neigung zum Heilberuf und

zu den natürlichen Volksheilweisen sowie eine gute Allgemeinbildung vorausgesetzt

werden. Fachkenntnisse (Krankenschwester, Krankenpfleger, MTA, Masseur, med.

Bademeister, Heilgymnast etc.) werden begrüßt, sind jedoch nicht Voraussetzung.

Der Antragsteller sollte mindestens 21 Jahre alt sein.

Die Schule behält sich die Ablehnung von Bewerbern vor.

§ 3.

Die Aufnahme erfolgt nicht, wenn der Antragsteller vorbestraft ist oder

die zum Heilpraktikerberuf erforderlichen charakterlichen und sittlichen

Eigenschaften nicht besitzt.
Die Beibringung eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines handgeschriebenen Lebenslaufes mit 2 Passfotos ist zum Aufnahmeantrag erforderlich. Ferner werden noch Fotokopien des Schulabgangszeugnisses

und der Zeugnisse über die berufliche Ausbildung benötigt.

§ 4.

Die Dauer des Ausbildungslehrgangs beträgt bei regelmäßigem Schulbesuch

2 Jahre. Der theoretische Unterricht findet in der Heilpraktiker-Fachschule

NRW, Peter-Hahn-Weg 5a, 42651 Solingen, statt. Der Praxisunterricht erfolgt in der angeschlossenen Lehrpraxis. Kasernenstraße 26, 42651 Solingen.

Gute Verkehrsverbindungen (Hauptbahnhof ca. 1 km entfernt / Busbahnhof

in unmittelbarer Nähe / gut erreichbare Autobahnverbindungen) sowie

Parkplätze im nahen Umfeld der Schule in ausreichender Menge sind

vorhanden.

§ 5.

Unterrichtsgebühr

Das monatliche Schulgeld beträgt 220,– € und ist jeweils zum 1. des laufenden  Monats im Voraus zu entrichten, auch während der Ferien.

Die Aufnahmegebühr beträgt  120,- Euro.

Die Gebühr für die interne Schulabschlußprüfung beträgt 150,-Euro.

Somit ergeben sich Gesammtkosten für die Ausbildung von 5550,- Euro (Theoretischer und praktischer Unterricht, Hospitationen und Prüfungsvorbereitung

enthalten).

 

Diese Beträge enthalten keine MwSt., da die Schule z. Z. von der Zahlung  der MwSt. befreit ist. Sollten sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern, so hat der Schüler die MwSt. zusätzlich zum Schulgeld zu entrichten.

 

Bei Nichtteilnahme am Lehrgang werden Aufnahmegebühr und Schulgeld nicht zurückgezahlt.

                                                                                     § 6.
Die Ferien fallen in die Zeit der ortsüblichen Schulferien soweit keine anderweitige Regelung erfolgt.

§ 7.

                                                                                   entfällt

 

§ 8.

Kündigung:

Die Kündigung kann jeweils zum Semesterende erfolgen, bei einer Kündigungsfrist von 4 Monaten.

 

Heilpraktiker-Fachschule

Nordrhein-Westfalen

Die Schulleitung




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