AGB
Es besteht
ein Rücktrittsrecht lt. Fernabsatzvertrag von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag
der Anmeldung bei Abschluss des Ausbildungsvertrages über das Internet.
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Allgemeine Aufnahme- und Unterrichtsbedingungen (Stand 25.10.2023)
§ 1.
Die Heilpraktiker-Fachschule NRW ist eine Einrichtung zur Förderung und
Heranbildung eines geeigneten Heilpraktikernachwuchses. Sie hat die Aufgabe,
dem Heilpraktikeranwärter die für den Heilpraktikerberuf erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln und ist berufsbegleitend als
Präsenzunterricht ausgerichtet.
§ 2.
Dem besonderen Wesen des Heilpraktikerberufes entsprechend muss bei dem
angehenden Heilpraktiker die wirkliche Neigung zum Heilberuf und zu den
natürlichen Volksheilweisen sowie eine gute Allgemeinbildung vorausgesetzt
werden. Fachkenntnisse (Krankenschwester, Krankenpfleger, MTA, Masseur, med.
Bademeister, Heilgymnast etc.) werden begrüßt, sind jedoch nicht Voraussetzung.
Der Antragsteller sollte mindestens 22 Jahre alt sein.
Die Schule behält sich die Ablehnung von Bewerbern vor.
§ 3.
Die Aufnahme erfolgt nicht, wenn der Antragsteller vorbestraft ist oder die zum
Heilpraktikerberuf erforderlichen charakterlichen und sittlichen Eigenschaften
nicht besitzt. Die Beibringung eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines
Lebenslaufes sowie 1 Passfoto (gerne auch als JPEG-Datei) ist bis zum Beginn
des Lehrgangs erforderlich. Ferner werden noch Fotokopien des
Schulabgangszeugnisses und der Zeugnisse über die berufliche Ausbildung
benötigt.
§ 4.
Die Ausbildung ist in 6 Module (Semester) unterteilt, die jeweils aufeinander
aufbauen.
Die Dauer der Gesamt-Ausbeträgt bei regelmäßigem Schulbesuch 3 Jahre.
Der theoretische Unterricht findet online via ZOOM statt.
Der Praxisunterricht erfolgt in der Lehrpraxis Kasernenstraße 26, 42651
Solingen.
§ 5.
Unterrichtsgebühr:
Die Kosten der gesamten dreijährigen Ausbildung belaufen sich auf 7494,00 € und
setzen sich aus der Aufnahmegebühr, den monatlichen Schulgebühren sowie der
Gebühr für die schulinterne Abschlussprüfung zusammen.
Das Schulgeld ist monatlich in Höhe von 199,– € zu zahlen. Die Abrechnung
erfolgt bei Buchung der Gesamtausbildung jährlich, bei Buchung einzelner Module
(Semester) jeweils für die entsprechende Laufzeit des Moduls.
Die Aufnahmegebühr beträgt 130,– € und ist zu Beginn der Gesamtausbildung zu
zahlen.
Die Gebühr für die interne Schulabschlussprüfung (schriftlich und
mündlich/praktisch) beträgt 200,– €.
Die Schule akzeptiert Bildungsschecks.. Diese müssen vor
Beginn des Lehrgangs beantragt werden.
Alle aufgeführten Beträge enthalten keine MwSt., da die Schule z. Z. von der
Zahlung der MwSt. befreit ist. Sollten sich die gesetzlichen Bestimmungen
ändern, so hat der Schüler die MwSt. zusätzlich zum Schulgeld zu entrichten.
Bei Nichtteilnahme am Lehrgang werden Aufnahmegebühr, Abschlussgebühr und
Schulgeld nicht zurückgezahlt.
§ 6.
Ferien
Die Ferien fallen in die Zeit der ortsüblichen Schulferien soweit keine
anderweitige Regelung erfolgt.
§ 7.
Kündigung
Die Kündigung kann jeweils zum Semesterende erfolgen, bei einer Kündigungsfrist
von 4 Monaten. Ein Semester dauert 6 Monate. Das 1. Semester beginnt mit dem
Start des Lehrgangs.
Wurde die Ausbildung in einzelnen Modulen gebucht, so werden bei einer
Kündigung alle nachfolgenden Module automatisch mit gekündigt.
Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Eine Begründung ist nicht
erforderlich.
Der Schüler kann aus schwerwiegenden Gründen vom
laufenden Unterricht ausgeschlossen werden, insbesondere
-
wenn sich strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen im Laufe des
Lehrgangs ergeben;
-
wenn der Schüler ohne ausreichenden Grund dem Unterricht wiederholt
fernbleibt;
-
wenn der Schüler länger als 4 Wochen mit der Zahlung des fälligen
Schulgeldes im Rückstand ist;
-
wenn der Schüler innerhalb oder außerhalb der Schule gegen die Interessen
der Fachschule oder des Heilpraktikerstandes verstößt;
-
wenn das Verhalten des Schülers die Durchführung eines geordneten
Unterrichtes gefährdet.
Bei Ausschluss vom Unterricht wird das bereits
gezahlte Schulgeld nicht zurückgezahlt. Der Schüler hat darüber hinaus 30% des
Schulgeldes zu zahlen, das bei vertragsgemäßer Beendigung des
Ausbildungslehrganges noch zu zahlen wäre.
§ 8.
Nach Beendigung der Ausbildung unterzieht sich der Schüler einer internen
Schulabschlussprüfung und erhält darüber ein Abschlusszeugnis.
Zur Erlangung der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen
Erlaubniserteilung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker
muss der Anwärter das 25. Lebensjahr vollendet haben. Er hat einen Antrag zur
Überprüfung bei der Zuständigen unteren Verwaltungsbehörde (Gesundheitsamt,
Kreisarzt) zu stellen. Nach Ablegung der Zulassungsüberprüfung vor dem
Kreisarzt und zwei Heilpraktikern (gem. Heilpraktikergesetz vom 17.2.1939,
RdErl. des Innenministers vom 3.8.1959) wird über den gestellten Antrag
entschieden.
Erst die nach den gesetzlichen Bestimmungen erteilte
Erlaubnis berechtigt den Anwärter zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als
Heilpraktiker.
Solange die nach den gesetzlichen Bestimmungen
erforderliche Erlaubnis nicht erteilt ist, wird dem Schüler streng untersagt,
selbstständig Kranke zu untersuchen oder zu behandeln, soweit dies nicht im
Rahmen des Unterrichts unter Aufsicht eines Lehrers geschieht.